Hier eine kleine Information für den Umgang mit den Bescheinigungsformularen

Die Seiten 3 bis 5 (oder je nach Rasse auch 6) Ihrer Annahmebestätigung enthalten:

❶ eine allgemeine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung
❷ eine Bescheinigung mit fachtierärztlichen Gutachten, z.B. von einem Fachtierarzt für Kleintiere, innere Medizin der Kleintiere oder Chirurgie der Kleintiere, das auch eine eidesstattliche Erklärung für ein Merkmal enthalten kann. Ist Ihre Rasse nicht über 60cm laut Standard und nicht explizit erwähnt, entfallen die beiden Untersuchungen auf Cauda-Equina-Syndrom und Spondylose.
Untersuchungsformulare von anderen Ausstellungen (wie Lingen oder Dortmund) werden nicht anerkannt.
Für die Internationalen Rassehunde-Ausstellungen in Erfurt am 7. u. 8. Mai 2022 hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Tierschutz/Tiergesundheit Herr Dr. Ulrich Kreis folgende Auflagen erlassen:
- Ein auszustellender Hund kann nur starten, wenn durch die allgemeine und gegebenenfalls fachtierärztlichen Untersuchungen nachgewiesen werden kann, dass er frei von Qualzuchtmerkmalen ist und diese auch nicht durch operative, medikamentöse, kosmetische,
pflegerische oder andere Verfahren und Hilfsmittel kompensiert oder korrigiert wurden. Fachtierärztliche Bescheinigungen aus dem Ausland müssen in deutscher Sprache ausgestellt oder in amtlich beglaubigter, deutscher Übersetzung vorliegen.
- Ist eine Untersuchung Ihres Hundes auf ein bestimmtes Merkmal – aus welchen Gründen auch immer – nicht möglich, darf er nicht ausgestellt werden.
- Neu: ist der Hund für eine bestimmte Untersuchung noch zu jung, muss sie nicht gemacht werden. Auf dem Formular 2 muss nur das zu junge Alter vermerkt werden und nein ist anzukreuzen.
- Neu: Merle-Genträger werden nicht von der Ausstellung ausgeschlossen, wenn sie keine Veränderungen der Sinnesorgane, insbesondere Taubheit oder Blindheit sowie offensichtliche Knochendeformationen aufweisen.
Der Ausschluss von Hörschäden durch den Fachtierarzt ist nachzuweisen.
- Liegen für einzelne Merkmale schon Gesundheitsergebnisse vor, kann der Tierarzt diese Ergebnisse nach deren Vorlage und Überprüfung in das entsprechende Untersuchungsformular eintragen und damit deren Richtigkeit akzeptieren und bestätigen.
- Bei Gentests sind „clear“ und „carrier“ erlaubt.
- „clear by birth“ ist ebenfalls erlaubt, wenn beide Elterntiere mit „clear“ in der Ahnentafel eingetragen sind.
- HD A und B sind erlaubt
- ED 0 und „Grenzfall“ bzw. „zweifelhaft“ sind erlaubt, je nach Definition in der rassespezifischen Zuchtordnung.
- Hunde, die bei Junior-Handling, Zuchtgruppe, Paarklasse und Nachzuchtgruppe starten oder am Infostand mitgebracht werden, müssen ebenfalls die Untersuchungsformulare vorlegen. Diese bitte gegebenenfalls von der Meldestelle anfordern.
- Bei Merkmalen, bei denen nachgewiesen werden konnte, dass ein Auftreten bei weniger als 5 von 100 Tieren zu erwarten ist, reicht die jeweils grüne eidesstattliche Erklärung des Ausstellers und es muss keine Untersuchung mehr auf dieses Merkmal erfolgen.
- Ohne ausgefüllte Untersuchungsformulare, auf denen bestätigt ist, dass bei dem Hund kein Qualzuchtmerkmal festgestellt wurde, darf kein auszustellender Hund das Gelände betreten.
Bitte beachten Sie auch die Allgemeinverfügung unter diesem Link: https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/allgemeinverfuegungen/141141.html
Bringen Sie die Unterlagen für jeweils beide Tage (Kopien) mit, da diese am jeweiligen Ausstellungstag am Einlass abgegeben werden müssen.
Halten Sie für eine zügige Abwicklung bitte am Einlass den Impfpass, die Annahmebestätigung und die entsprechenden Untersuchungsformulare der jeweiligen Hunde bereit. Jeder Hund wird am Eingang kontrolliert und nur kontrollierte Hunde können das Gelände betreten - ausgenommen: Besucherhunde.
Wir wünschen Ihnen trotz der Umstände eine gute Anreise und freuen uns mit Ihnen gemeinsam auf eine schöne Ausstellung!